Spezial Schmierstoff – Honen und Läppen Flüssigkeit

GREIBOCOOL B

GREIBOCOOL B ist ein wassermischbarer Spezialschmierstoff und Kühlschmierstoff, der speziell für Hon- und Läppbearbeitungen an Werkstücken aus Eisenmetallen entwickelt wurde. Die fortschrittliche Formulierung ist auf die Anforderungen schwerer Bearbeitungsvorgänge ausgelegt, bei denen gleichmäßige Schmierung, Kühlleistung und Oberflächenintegrität entscheidend sind.

GREIBOCOOL B verbessert nachweislich Schmierung, Korrosionsschutz und Spülwirkung während des gesamten Zerspanungsprozesses und gewährleistet zuverlässige und reproduzierbare Ergebnisse, auch unter anspruchsvollen Betriebsbedingungen.

Die Formulierung ist vollständig frei von Bor, Nitrit, sekundären Aminen und organisch gebundenen Halogenen und entspricht damit den aktuellen Anforderungen an Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltkonformität gemäß geltenden Vorschriften.

Produktvorteile

  • Speziell formuliert für Hon- und Läppbearbeitungen an Eisenmetallen
  • Hervorragende Schmierung, Korrosionsschutz und Spülwirkung
  • Frei von Bor, Nitrit, sekundären Aminen und organisch gebundenen Halogenen
  • Geeignet für schwere Bearbeitungsvorgänge
  • Wassermischbar für flexiblen und wirtschaftlichen Einsatz im Kreislaufsystem (ergänzt)
  • Unterstützt gleichbleibende Oberflächenqualität und Maßhaltigkeit (ergänzt)

Typische Merkmale

Form (20 °C): flüssig
Farbe: gelblich bis bräunlich
Aussehen: klar bis trüb
Pour point: ca. -15 °C DIN EN 22719
Flammpunkt: > 150 °C DIN ISO 2592
Dichte (20 °C): ca. 0,8 – 0,9 g/cm3 DIN 51757
Viskosität (20 °C): ca. 50 – 100 mPa·s DIN 53015
Mischbarkeit mit Wasser: emulgierbar
pH-Wert (7%ig in Wasser, 20 °C): 9 – 10 DIN 51369

Eigenschaften

Gemisch aus Mineralöl, Emulgatoren und weiteren Additiven.

Anwendungsbeispiele

GREIBOCOOL B ist der bevorzugte Kühlschmierstoff für Hon- und Läppbearbeitungen an Eisenmetallen, insbesondere dort, wo hohe Abtragsraten oder enge Oberflächengüteanforderungen ein leistungsstarkes Spezialprodukt erfordern.

Das Produkt wird in einer Gebrauchskonzentration von etwa 7 % in Wasser eingesetzt und ist für den kontinuierlichen Kreislaufbetrieb ausgelegt. Dies gewährleistet eine gleichbleibende Schmierstoffqualität und stabile Prozessbedingungen über längere Produktionsläufe hinweg. (ergänzt)

Zur effektiven Systempflege werden die Zugabe eines Biozids sowie eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle empfohlen, um Bakterienwachstum zu verhindern, die Schmierstoffleistung aufrechtzuerhalten und die Standzeit des Kühlschmierstoffs zu verlängern. Dies reduziert Flüssigkeitsverbrauch und Entsorgungskosten spürbar. (ergänzt)

Typische Anwendungen umfassen das Präzisionshonen von Zylinderbohrungen, Hydraulikkomponenten und Lagerflächen sowie das Läppen von Dichtflächen, Ventilsitzen und hochpräzisen Planflächen in der Automobil-, Hydraulik- und Präzisionsindustrie. (ergänzt)

Anwendung:

Einsatzkonzentration: etwa 7%ig in Wasser
Gebrauch: im Kreislauf
Systempflege: evtl. Biozid-Zusatz, Mikrobenkontrolle

Zusatz von Korrosions­inhibitoren ist erforderlich.

Rechtliches

Empfohlene Lagertemperatur aus Qualitätsgründen: +10 bis +30 °C. Eventuelle Inhomogenitäten (Flockung, Schichtung, Sediment u. ä.) infolge anderer Lagertemperaturen verschwinden in der Regel bei Lagerung im empfohlenen Temperaturbereich wieder. Falls solche Inhomogenitäten bei Lagerung im empfohlenen Temperatur­bereich nicht von selbst verschwinden, sollte das Produkt zur Homogenisierung durchgerührt werden.

Die vorstehenden Angaben entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand und dienen der Information. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar.

Der Anwender ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich durch eigene Prüfungen zu überprüfen. Anwendung und Verarbeitung erfolgen außerhalb unseres Einflussbereiches und liegen daher in der Verantwortung des Anwenders.

Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Aussagen zur Verwendung begründen kein Vertragsverhältnis.

Der Anwender ist verpflichtet, bestehende Schutzrechte sowie alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.