Entschäumer für Abwasserbehandlung
GREIMIN AW-0
GREIMIN AW-0 ist ein hochwirksames, biologisch abbaubares Entschäumungsmittel, das speziell für die Behandlung von industriellen und kommunalen Abwässern sowie umlaufenden Prozesswässern formuliert wurde. Dank seiner breiten pH-Verträglichkeit zählt es zu den vielseitigsten Antischaummitteln für anspruchsvolle Wasserbehandlungsanwendungen.
GREIMIN AW-0 gewährleistet eine zuverlässige und langanhaltende Schaumunterdrückung bei einer Vielzahl unterschiedlicher Abwasserzusammensetzungen, einschließlich solcher aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Substanzen, bei denen unkontrollierte Schaumbildung die Prozesseffizienz und Anlagenleistung erheblich beeinträchtigen kann. Die Formulierung stellt sicher, dass bei normaler Dosierung die biologische Aktivität in Kläranlagen nicht nachteilig beeinflusst wird, was GREIMIN AW-0 zu einer verantwortungsvollen und betriebssicheren Wahl für mechanische und biologische Behandlungsstufen macht.
Das Produkt ist wenig emulgierbar und sollte daher ohne Verdünnung in der gelieferten Form eingesetzt werden. Für eine optimale Verteilung und präzise Dosierung wird empfohlen, GREIMIN AW-0 an einer Stelle mit turbulenter Strömung in das System einzubringen. Die Dosierung sollte stets schrittweise erfolgen: zunächst eine kleine Menge zugeben, ausreichend Zeit für eine gleichmäßige Verteilung im Flüssigkeitsvolumen einräumen, die erzielte Entschäumungswirkung beurteilen und erst bei Bedarf eine weitere Menge hinzufügen. Diese schrittweise Vorgehensweise minimiert den Verbrauch und verhindert eine Überdosierung.
Die typische Gebrauchskonzentration beträgt 0,01 bis 0,05 %. Eignung und optimale Dosierung sind in jedem Fall durch Praxisversuche unter realen Prozessbedingungen vor Ort zu ermitteln.
Produktvorteile
Typische Merkmale
GREIMIN AW-0 ist ein relativ universell einsetzbarer Entschäumer für die Schaumbekämpfung vornehmlich von Abwässern.
| Lieferform: | flüssig, evtl. mit festen Anteilen | |
| Aussehen: | gelb bis braun, klar bis trüb | |
| Dichte (20 °C): | ca. 0,9 g/cm³ | DIN 51757 |
| Viskosität (40 °C): | 30 – 100 mPa•s | DIN 51562, 53019 |
| pH-Wert (10%ig): | 4 – 6 | DIN 53996 |
Eigenschaften
Kombination von Fettderivaten und höheren Alkoholen.
Anwendungsbeispiele
GREIMIN AW-0 ist das bevorzugte Entschäumungsmittel für ein breites Spektrum industrieller und kommunaler Wasserbehandlungsanwendungen, insbesondere dort, wo Schaumkontrolle für Prozessstabilität und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen entscheidend ist.
In biologischen und mechanischen Kläranlagen kontrolliert GREIMIN AW-0 die Schaumbildung zuverlässig unabhängig von der spezifischen Abwasserzusammensetzung und gewährleistet einen unterbrechungsfreien Anlagenbetrieb, ohne den biologischen Behandlungsprozess zu beeinträchtigen.
In der Zuckerindustrie wird GREIMIN AW-0 zur zuverlässigen Entschäumung von Abwässern im externen Behandlungsbereich eingesetzt, wo Schaumbildung bei der organischen Verarbeitung andernfalls den Betrieb stören und zu Problemen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften führen kann.
In der Papier- und Zellstoffherstellung gewährleistet GREIMIN AW-0 eine gleichmäßige Schaumkontrolle über den gesamten Produktionsprozess, einschließlich Stoffaufbereitung, Leimpressenbetrieb und Abwasserbehandlung, wo unkontrollierte Schaumbildung die Produktqualität, den Maschinenlauf und das Abwassermanagement negativ beeinflussen kann.
Rechtliches
Das Produkt kann bei längerer Lagerung, insbesondere bei niedrigeren Temperaturen, eine Trübung oder Bodensatz bilden, die jedoch weder die Wirksamkeit noch die Dosierfähigkeit beeinflussen. GREIMIN AW-0 ist nicht frostempfindlich. Durch Umrühren bzw. Umpumpen oder leichtes Erwärmen kann das Produkt jederzeit wieder in den Originalzustand gebracht werden.
In verschlossenen Liefergebinden ist GREIMIN AW-0 unter normalen Temperaturbedingungen (+5°C bis +30°C) mindestens ein Jahr lagerfähig.
Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unserem derzeitigen Wissensstand und unseren praktischen Erfahrungen. Sie entbinden den Anwender nicht von der Pflicht, eigene Prüfungen und Versuche durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte. Eine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck kann aus diesen Angaben nicht abgeleitet werden. Die Beachtung etwaiger gewerblicher Schutzrechte sowie geltender gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen obliegt dem Empfänger in eigener Verantwortung.